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   OLG Hamm, 23.02.2001 - 11 UF 345/00   

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OLG Hamm, 23.02.2001 - 11 UF 345/00 (https://dejure.org/2001,5748)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.02.2001 - 11 UF 345/00 (https://dejure.org/2001,5748)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Februar 2001 - 11 UF 345/00 (https://dejure.org/2001,5748)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines britischen und in England lebenden Vaters zweier Kinder gegenüber seiner von ihm getrennt lebenden deutschen und nach der Trennung entgegen richterlicher Auflagen mit den Kindern nach Deutschland verzogenen Ehefrau auf ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zur elterlichen Sorge nach englischem Recht und zur Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 13 Abs. 1b HKiEntÜ

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 44
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung, durch die Mutter entführte

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2001 - 11 UF 345/00
    Daher muss als ausreichend erachtet werden, dass der -wie im Streitfallgetrennt lebende Elternteil sein (fortbestehendes) Sorgerecht dadurch ausübt, dass er den Umgang mit seien Kindern bei dem andern Elternteil lebenden Kindern pflegt und -wie der Antragstellerihren dauerhaften Umzug ins Ausland ablehnt (vgl. hierzu auch OLG Zweibrücken, OLGR 2000, 257; BVerfG, FamRZ 1997, 1269 f ).

    ( BVerfG, FamRZ 1997, 1269, 1270 ).

    Es soll verhindert werden, daß durch die Entführung geschaffene vollendete Tatsachen von vornherein ein Übergewicht gewinnen ( vgl. BVerfG, FamRZ 1997, 1269, 1270; FamRZ 1996, 405 = NJW 1996, 1402, 1403; FamRZ 1996, 1267 = NJW 1996, 3145 ).

  • BVerfG, 15.02.1996 - 2 BvR 233/96

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rückführung eines Kindes nach Kanada

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2001 - 11 UF 345/00
    Es soll verhindert werden, daß durch die Entführung geschaffene vollendete Tatsachen von vornherein ein Übergewicht gewinnen ( vgl. BVerfG, FamRZ 1997, 1269, 1270; FamRZ 1996, 405 = NJW 1996, 1402, 1403; FamRZ 1996, 1267 = NJW 1996, 3145 ).

    Daher können nur ungewöhnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen des Kindeswohls Beachtung finden, die über die mit einer Rückführung gewöhnlich verbundenen Schwierigkeiten hinausgehen ( BVerfG, FamRZ 1996, 405 ).

  • BGH, 05.02.1975 - IV ZR 103/73

    Internatsaufenthalt eines fünfjährigen Kindes im Ausland; Der gewöhnliche

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2001 - 11 UF 345/00
    Der gewöhnliche Aufenthaltsort der Kinder, d.h. ihr tatsächlicher Mittelpunkt der Lebensführung und der Schwerpunkt ihrer sozialen Bindungen ( BGH NJW 1975, 1068; 1981, 520; Palandt-Heldrich, BGB, 60. Aufl. Anh. zu Art. 24 EGBGB Rz. 10 m.w.N. ) war vor der Verbringung der Kinder nach Deutschland in Großbritannien.
  • OLG Düsseldorf, 27.07.1993 - 5 UF 79/93

    Sofortige Rückgabe eines Kindes ist gem. Art. 12 Haager Übereinkommen über die

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2001 - 11 UF 345/00
    Wie bereits angesprochen, sollen die Beteiligten durch die Regelungen des HKiEntÜ davon abgehalten werden, ihr Kind widerrechtlich ins Ausland zu verbringen, zugleich soll hierdurch die Sorgerechtsentscheidung am Ort des früheren gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes sichergestellt werden ( OLG München, FamRZ 1994, 1338, 1339; OLG Frankfurt, FamRZ 1994, 1339, 1340; OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 185, 186 ).
  • OLG Frankfurt, 02.02.1994 - 2 UF 6/94

    Gemeinsames Sorgerecht; Verbringen in anderes Land; Anordnung der Rückführung;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2001 - 11 UF 345/00
    Wie bereits angesprochen, sollen die Beteiligten durch die Regelungen des HKiEntÜ davon abgehalten werden, ihr Kind widerrechtlich ins Ausland zu verbringen, zugleich soll hierdurch die Sorgerechtsentscheidung am Ort des früheren gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes sichergestellt werden ( OLG München, FamRZ 1994, 1338, 1339; OLG Frankfurt, FamRZ 1994, 1339, 1340; OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 185, 186 ).
  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1075/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung, ein durch die Mutter

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2001 - 11 UF 345/00
    Es soll verhindert werden, daß durch die Entführung geschaffene vollendete Tatsachen von vornherein ein Übergewicht gewinnen ( vgl. BVerfG, FamRZ 1997, 1269, 1270; FamRZ 1996, 405 = NJW 1996, 1402, 1403; FamRZ 1996, 1267 = NJW 1996, 3145 ).
  • OLG München, 29.12.1993 - 2 UF 1392/93

    Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2001 - 11 UF 345/00
    Wie bereits angesprochen, sollen die Beteiligten durch die Regelungen des HKiEntÜ davon abgehalten werden, ihr Kind widerrechtlich ins Ausland zu verbringen, zugleich soll hierdurch die Sorgerechtsentscheidung am Ort des früheren gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes sichergestellt werden ( OLG München, FamRZ 1994, 1338, 1339; OLG Frankfurt, FamRZ 1994, 1339, 1340; OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 185, 186 ).
  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZB 586/80

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2001 - 11 UF 345/00
    Der gewöhnliche Aufenthaltsort der Kinder, d.h. ihr tatsächlicher Mittelpunkt der Lebensführung und der Schwerpunkt ihrer sozialen Bindungen ( BGH NJW 1975, 1068; 1981, 520; Palandt-Heldrich, BGB, 60. Aufl. Anh. zu Art. 24 EGBGB Rz. 10 m.w.N. ) war vor der Verbringung der Kinder nach Deutschland in Großbritannien.
  • OLG Zweibrücken, 10.11.1999 - 6 UF 100/99

    Darlegung der tatsächlichen Ausübung des Mitsorgerechts

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2001 - 11 UF 345/00
    Daher muss als ausreichend erachtet werden, dass der -wie im Streitfallgetrennt lebende Elternteil sein (fortbestehendes) Sorgerecht dadurch ausübt, dass er den Umgang mit seien Kindern bei dem andern Elternteil lebenden Kindern pflegt und -wie der Antragstellerihren dauerhaften Umzug ins Ausland ablehnt (vgl. hierzu auch OLG Zweibrücken, OLGR 2000, 257; BVerfG, FamRZ 1997, 1269 f ).
  • OLG Celle, 27.02.2023 - 15 UF 14/23
    Nach dieser Vorschrift, die im Hinblick auf den Zweck des HKÜ - Bekämpfung internationaler Kindesentführung und Verwirklichung der Sorgerechtsregelung der Vertragsstaaten - restriktiv auszulegen ist (BVerfG, NJW 1996, 3145; OLG Schleswig Beschl. v. 15.4.2020 - 15 UF 7/20, BeckRS 2020, 18802; OLG Hamm, FamRZ 2002, 44 ; OLG Rostock, NJW-RR 2001, 1448), ist das Gericht nicht verpflichtet, die Rückgabe anzuordnen, wenn die Person, die sich der Rückgabe des Kindes widersetzt, nachweist, dass die vorgenannten Gefahren bestehen.

    Die sich durch die Rückführung für die Kindesmutter und das Kind ergebenden Veränderungen und die Unterbrechung der gegenwärtigen Lebenssituation in Deutschland sind als typische Folge der von der Kindesmutter einseitig und widerrechtlich herbeigeführten Lage als grundsätzlich unvermeidbar hinzunehmen (BVerfG, NJW 1996, 1402; OLG Hamm, FamRZ 2002, 44 ).

  • OLG Celle, 18.11.2021 - 15 UF 116/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss über die Rückführung eines Kindes nach Irland;

    Nach dieser Vorschrift, die im Hinblick auf den Zweck des HKÜ - Bekämpfung internationaler Kindesentführung und Verwirklichung der Sorgerechtsregelung der Vertragsstaaten - restriktiv auszulegen ist (BVerfG, NJW 1996, 3145; OLG Schleswig Beschl. v. 15.4.2020 - 15 UF 7/20, BeckRS 2020, 18802; OLG Hamm, FamRZ 2002, 44 ; OLG Rostock, NJW-RR 2001, 1448), ist das Gericht nicht verpflichtet, die Rückgabe anzuordnen, wenn die Person, die sich der Rückgabe des Kindes widersetzt, nachweist, dass die vorgenannten Gefahren bestehen.

    Die Unterbrechung der gegenwärtigen Lebenssituationen in Deutschland mit Wohnung, Schule und Verwandten, insbesondere der Großmutter mütterlicherseits, neuen Freunden, der Wechsel der Bezugsperson, des Sprachangebotes etc. sind vielmehr als typische Folgen der vom verbringenden Elternteil einseitig und widerrechtlich herbeigeführten Lage als grundsätzlich unvermeidbar hinzunehmen (BVerfG, NJW 1996, 1402; OLG Hamm, FamRZ 2002, 44 ).

  • AG Hamm, 08.07.2020 - 3 F 26/20

    Gewöhnlicher Aufenthalt

    An das tatsächliche Ausüben des Sorgerechts sind keine zu hohen Anforderungen zu stellen (BVerfG FamRZ 1997, 1269 ; OLG Hamm FamRZ 2004, 723; 2002, 44; 2012, 727).

    Das Sorgerecht wird auch dann tatsächlich ausgeübt, wenn der Elternteil zwar nicht an der täglichen Sorge für das Kind beteiligt ist, mit dem Kind aber zumindest hin und wieder Kontakt hat und sich an den das Kind betreffenden Entscheidungen beteiligt (BVerfG FamRZ 1997, 1269; OLG Hamm FamRZ 2002, 44; OLG Stuttgart FamRZ 1996, 688; unrichtig daher OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 181).

  • OLG Celle, 27.02.2006 - 17 UF 130/05

    Voraussetzungen der Rückführung eines Kleinkindes in die USA nach dem Haager

    Da auf Grund der Widerrechtlichkeit des Verbringens oder Zurückhaltens stets von einem Rechtsbruch auszugehen ist, liegen die Voraussetzungen des Art. 13 Abs. 1 b HKiEntÜ nur angesichts ungewöhnlich schwerwiegender und konkret drohender Beeinträchtigungen des Kindeswohl vor (BVerfG FamRZ 1999, 85; 1999, 641, 642; 1996, 405; OLG Hamm FamRZ 2002, 44, 45).
  • OLG Hamm, 23.01.2004 - 11 UF 185/03

    Keine Rückführung eines Kindes aus Polen nach vorheriger unzureichender

    Daher übt auch ein getrennt lebender Elternteil mit Sorgerecht aber ohne tatsächliche Personensorge noch sein Sorgerecht aus, wenn er das Kind besucht, es anruft, aber dessen Aufenthalt im Ausland ablehnt (vgl. Palandt/Heldrich, BGB, 62. Aufl., Anh. zu Art. 24 EGBGB Rz. 65 m.w.Rspr.N; Staudinger/Pirrung, BGB, Vorbemerkung zu Art. 19 EGBGB Rz. 644; Siehr in MünchKomm/BGB, 3. Aufl., Art. 19 EGBGB Anh. II Rz. 29; Bach, FamRZ 1997, 1051 ff, 1055; OLG Zweibrücken, OLGR 2001, 273; OLG Stuttgart FamRZ 1996, 688 f, 689; KG FamRZ 1996, 691; stdg. Rechtsprechung des Senats, so u.a. Beschluss vom 23.02.2001 -11 UF 345/00-).
  • OLG Dresden, 21.01.2002 - 10 UF 753/01

    Voraussetzungen der Rückführung eines Kindes

    Das Haager Übereinkommen schützt auch das Mitsorgerecht in persönlichen Angelegenheiten des Kindes; zentrales Element dieses Mitsorgerechts ist das Recht, über den dauerhaften Aufenthalt des Kindes mitzubestimmen (BVerfG FamRZ 1997, 1269 ; OLG Zweibrücken DAVorm 2000, Sp. 1151; OLG Hamm FamRZ 2002, 44 ; 1999, 948).
  • AG Hamm, 27.05.2010 - 3 F 281/10

    Aufenthalts- und Herausgabeentscheidung als Scherungsmaßnahme

    Denn die Hinnahme des Rechtsbruchs durch den zurückhaltenden Elternteil ist nur bei ungewöhnlich schwerwiegender Beeinträchtigung des Kindeswohls gerechtfertigt (Bundesverfassungsgericht FamRZ 99, 85; OLG Hamm FamRZ 99, 948; 2000, 370; 2002, 44).
  • OLG Hamburg, 23.01.2018 - 2 UF 145/17

    Voraussetzungen der Rückführung eines Kindes nach dem HKÜ

    Es soll verhindert werden, dass durch die Entführung geschaffene Tatsachen ein Übergewicht erhalten (OLG Hamm, FamRZ 2005, 1702 ; FamRZ 2004, 723 ; FamRZ 2002, 44 ; FamRZ 2000, 370 ).
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